Gedankenraub
FOKUSUrheberrecht: Künstler gegen Netflix & ChatGPT
Film-, Musik- und Kunstschaffende kämpfen nicht nur für ihr geistiges Eigentum und gegen die Übermacht von Streamingdiensten und Künstlicher Intelligenz, sondern ums wirtschaftliche Überleben.
Film-, Musik- und Kunstschaffende kämpfen nicht nur für ihr geistiges Eigentum und gegen die Übermacht von Streamingdiensten und Künstlicher Intelligenz, sondern ums wirtschaftliche Überleben.
Im Auftrag einer Produktionsfirma schreibt die Autorin AD das Drehbuch für einen deutschen Kinofilm. Offiziell ist der Regisseur und Hauptdarsteller TS ihr Co-Autor – faktisch erzählt er ihr eine Woche lang persönliche Anekdoten, während sie dutzende Seiten zu Papier bringt. Für ihre Leistung erhält AD eine einmalige Zahlung von 50.000 Euro. Der Film wird ein Hit: In den Kinos soll die Komödie 70 Millionen Euro eingespielt haben, exklusive Gewinnen aus DVD-Verkäufen und Lizenzen für Fernsehen und Streamingdienste. Zehn Jahre später zieht AD vor Gericht, sie möchte an den Gesamteinnahmen beteiligt werden. Das Urteil gibt ihr recht, doch finanziell bringt ihr das wenig: Die meisten ihrer Ansprüche sind verjährt.
„Es ist sehr wichtig, seine Rechte früh genug zu manifestieren“, sagt Kristina Sprenger. Die Schauspielerin und Vizepräsidentin der österreichischen Initiative Urheberrecht bezieht sich damit nicht auf die Klage der „Keinohrhasen“-Autorin Anika Decker gegen Til Schweigers Produktionsfirma sowie Warner Bros. Sprenger meint eine rechtzeitige Anpassung der Gesetzeslage, sodass Künstlerinnen und Künstler gar nicht erst vor Gericht ziehen müssen.
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