Sachsenspiegel, Eike von Repgow, Rechtsgeschichte - © Foto: IMAGO / GRANGER Historical Picture Archive (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger)

Bücherflüche und Schutzrechte: So entstand Geistiges Eigentum

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Die Ursprünge des geistigen Eigentums liegen in der Zeit der Aufklärung. Warum John Locke und der Buchdruck für heutige Urheberrechtsgesetze bedeutend waren, erklärt der Rechtshistoriker Louis Pahlow.

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Die Ursprünge des geistigen Eigentums liegen in der Zeit der Aufklärung. Warum John Locke und der Buchdruck für heutige Urheberrechtsgesetze bedeutend waren, erklärt der Rechtshistoriker Louis Pahlow.

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Eike von Repgow war der Verfasser des Sachsenspiegels, des ältesten deutschen Rechtsbuchs des Mittelalters. Jedem, der sein Werk verfälscht kopierte, soll er „den Aussatz“ an den Hals gewünscht haben. Ein Bücherfluch war ausgesprochen. Derartige Bücherflüche oder „Anathema“ wurden vor allem in Bibliotheksbeständen eingesetzt, um eventuelle Diebe eines Buches im Vorhinein abzuschrecken. Sie gelten aber auch als frühe Formen des Urheberrechts, um Verfälschungen vorzubeugen.

Anekdoten wie diese sind unterhaltsam, für den Rechtshistoriker Louis Pahlow beschreiben sie aber nur singuläre Fälle in der Geschichte des Urheberrechts. Er ist Professor für Neuere Rechtsgeschichte und forscht seit knapp zehn Jahren an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Sein Spezialgebiet ist die Geschichte des geistigen Eigentums. Will man mehr über das Thema wissen, wird man von Kollegen und Kolleginnen rasch an ihn verwiesen.

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